Düngung: „Jetzt geht’s darum aktuelle Probleme anzupacken“

München (bbv) – Im Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Nitratrichtlinie wird der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag sein Urteil fällen. „Die Debatte rund um eine neue Düngeverordnung hat sich mehr als sechs Jahre hingezogen. Die EU-Kommission hat
Deutschland deshalb 2016 noch wegen der alten Regeln verklagt“, sagt Georg Wimmer,
Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Doch die neue Düngeverordnung ist bereits
im Juni 2017 in Kraft getreten. Das Verfahren vor dem EuGH ist daher eine Art
Vergangenheitsbewältigung und das Urteil nur der formale Verfahrensabschluss.“

Die neue Düngeverordnung enthält viele Regelungen, die überzogen sind, zu massiven Kostensteigerungen führen und gerade auf bayerischen Bauernhöfen für massive Probleme sorgen. (Bildnachweis © BBV)

Der Bayerische Bauernverband geht davon aus, dass Deutschland durch die neue
Düngeverordnung inzwischen alle Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie erfüllt. Schließlich gelten
in den 2016 von der EU kritisierten Bereichen nun neue und wesentlich strengere Regeln. So
wurden unter anderem die Sperrfristen, innerhalb derer die Ausbringung von Dünger verboten ist,
wesentlich ausgeweitet. Außerdem wurden die Ausbringungsmengen stark eingeschränkt, die
zulässige Ausbringtechnik neu definiert und zusätzliche Dokumentationspflichten eingeführt. Über
die sogenannte Länderermächtigung müssen die Bundesländer zudem „rote Gebiete“ ausweisen.
In diesen Zonen werden den Landwirten drei zusätzliche Maßnahmen abverlangt.

Die neue Düngeverordnung enthält auch viele Regelungen, die überzogen sind, zu massiven
Kostensteigerungen führen und gerade auf bayerischen Bauernhöfen für massive Probleme
sorgen. „Statt über alte Probleme zu diskutierten, geht es jetzt darum, die Landwirte dort zu
unterstützen, wo es in der Umsetzung der neuen Düngeverordnung Probleme gibt. Und darum,
praxisgerechte Lösungen auf den Weg zu bringen“, sagt Wimmer. Der Bayerische Bauernverband
und seine Mitglieder fordern die bayerische Staatsregierung deshalb mit einer
Unterschriftenaktion auf, für eine vernünftige und praxistaugliche Umsetzung in Bayern zu sorgen.

Weitere Informationen erhalten BBV-Mitglieder unter:
www.BayerischerBauernVerband.de/Unterschriftenaktion-Duengeverordnung

Ein aktueller Bericht der EU-Kommission zeigt: die Qualität des Grundwassers in Europa hat sich
in den letzten Jahren verbessert. Auch in Bayern hat sich die Qualität des Wassers weiter verbessert. Das zeigt der aktuellste Bericht zur Grundwasserqualität des bayerischen
Landesamtes für Umwelt (LfU). Demnach erfüllen über 90 Prozent des Grundwassers in Bayern
die strengen Vorgaben für Nitrat (50 Milligramm pro Liter) und Pflanzenschutzmittel (0,1
Mikrogramm pro Liter). Beim Rohwasser können sogar knapp 97 Prozent sofort und ohne weitere
Aufbereitung als Trinkwasser verwendet werden. Hinzu kommt, dass Bayern bei der Einstufung
der Grundwasserkörper bereits strengere Maßstäbe anwendet als nach Grundwasserverordnung
notwendig. Zu zusätzlichen Maßnahmen, die den Wasser- und Gewässerschutz auf kooperativem
Weg stärken und über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, haben sich die Bauern im bayerischen
Wasserpakt verpflichtet: www.stmelf.bayern.de/wasserpakt

Quelle und Bild: Bayerischer Bauernverband (bbv)

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