Einhandmesser bei Personenkontrolle mitgeführt

Treuchtlingen – Am Montag, 17.05.2021, gegen 20.15 Uhr, wurde im Bahnhofsbereich Treuchtlingen ein 20-Jähriger einer Personenkontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen fest, dass der junge Mann ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge mitführte.

Diese Messer unterliegen jedoch dem Führverbot des Waffengesetzes, wenn diese nicht in einem verschlossenen Behältnis mit geführt werden oder für das Führen keine besonderen anerkannten Zwecke vorliegen. Da für den Betroffenen diese Ausnahmen nicht gegeben waren, wurde das Messer sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Quelle: PI Treuchtlingen

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