Fahrkostenrückerstattung jetzt beantragen

Weißenburg – Aufgrund der Einführung des 9-Euro-Tickets kann eine Fahrtkostenrückerstattung für ein 365-Euro-Ticket VGN oder alle anderen Fahrscheine, die länger als einen Monat gelten, für die Monate Juni bis August 2022 beantragt werden.

Schülerinnen und Schüler sowie Berufsschülerinnen und -schüler, die sich für das Schuljahr 2021/22 das 365-Euro-Ticket VGN oder andere Fahrscheine, welche länger als einen Monat gelten, in Papierform für Fahrten zur weiterführenden Schule bzw. Berufsschule selbst gekauft haben, können in den DB/VGN-Reisezentren oder bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen, bei denen das Ticket erworben wurde, einen Antrag auf Rückerstattung des Differenzbetrages jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2022 stellen. Der Rückzahlungsantrag ist bis spätestens 31.08.2022 zu stellen. Weitere Informationen hierzu unter www.vgn.de

Wurden die oben genannten Tickets auf elektronischem Weg bestellt, so wird in der Regel der Erstattungsbetrag automatisch dem jeweiligen Konto des Käufers gutgeschrieben.

Werden die Fahrkarten für diese Monate im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulweges beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht, so können diese Monate nur mit jeweils 9 Euro Rückerstattung berücksichtigt werden.

Weitere Fragen zur Fahrtkostenrückerstattung können per Telefon unter 09141 902-305, -212 oder -112 beantwortet werden.

Quelel: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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