Fahrtkosten nicht vergessen

Weißenburg – Noch bis zum 31. Oktober haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre gesammelten Fahrkarten aus dem Schuljahr 2021/2022 beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einzureichen und sich Fahrtkosten erstatten zu lassen.

Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten, die nach dem 31. Oktober 2022 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fahrtkostenerstattung können alle Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, sowie Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht) beantragen.

Die Fahrtkosten können nur erstattet werden, wenn sie über der Familienbelastungsgrenze liegen, also über 465 Euro. Für Familien, die zu Beginn, beziehungsweise im Laufe des Schuljahres, Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV) hatten, verringert sich die Grenze oder entfällt ganz. In diesen Fällen muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis vom Monat August 2021 beigelegt werden. Bei Kindergeldbezug kann dies eine Kopie des Kontoauszuges sein, bei Sozialleistungen eine Kopie des Bescheids.

Der Antrag muss beim Landratsamt Weißenburg–Gunzenhausen grundsätzlich immer mit den entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung eingereicht werden. Die Antragsformulare sind im Landratsamt und bei den Schulen erhältlich, können aber auch über die Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/schuelerbefoerderung ausgefüllt und heruntergeladen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert