Frühe Hilfen im Landkreis – ein Angebot für Schwangere und Familien von Anfang an

Weißenburg – Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat zum achten Mal in Folge die derzeitige Fördersumme von knapp 39.000 Euro von der Bundesstiftung Frühe Hilfen mit der Zusendung des Zuwendungsbescheids erhalten und kann damit auch im Jahr 2020 wieder zahlreiche Familien unterstützen.

Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Eltern geraten dabei schon einmal an ihre Grenzen. Um sie zu unterstützen, gibt es Frühe Hilfen. Das sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre und umfassen praktische Hilfen, Vermittlung und Begleitung.

„Bei uns hat man glücklich zu sein, wenn man ein gesundes Baby bekommen hat“, so eine Familienhebamme. Das wiederum reicht aber oft nicht aus und gerade junge Familien haben das Gefühl, im Alltag mit Kind überfordert zu sein und wünschen sich Unterstützung. Das Zurechtfinden in der Rolle als Eltern, die Herausforderung des Alleinerziehendseins, die Doppelbelastung mit Zwillingen, das Ankommen eines Frühchens in der Welt, das Durchhalten von schlaflosen Nächten, die Kombination aus psychischer Erkrankung und Elternschaft oder schon allein das Tragen der Verantwortung für das Baby. Das alles sind für die eine Familie gut zu meisternde Herausforderungen, für eine andere Familie aber Situationen, die der Begleitung durch Fachkräfte bedürfen.

Diese konkrete und frühzeitige Hilfe erhalten Schwangere und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bei Bedarf durch den Kontakt zum Netzwerk frühe Kindheit, der Koordinierenden Kinderschutzstelle (KoKi) auf Wunsch und kostenlos. Die erhaltenen Fördergelder werden im Landkreis vor allem für den Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern sowie in der Koordinationsstelle für Wunschgroßeltern eingesetzt. Der „Bitte-nicht-schütteln“-Flyer, das Babycafé Mini-Maxi-Treff, die Infoklappkarte „Was Babys im ersten Lebensjahr brauchen“ sowie der Aufkleber in den U-Heften, um auf Frühe Hilfen aufmerksam zu machen, sind durch die Fördermöglichkeiten der Frühen Hilfen entstanden.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurden die Frühen Hilfen gesetzlich verankert und die Bundesinitiative Frühe Hilfen nahm ihre Arbeit auf, indem u.a. mit Leitlinien die Förderungsvoraussetzungen festgelegt wurden und Landkreise sowie kreisfrei Städte die anhand der Geburten errechnete Fördersumme erhalten. Seit 2018 übernimmt dies die Bundesstiftung Frühe Hilfen, sodass die gesetzlich festgelegten Aufgaben fortgesetzt werden.

Interessierte Schwangere und Familien können sich bei den Mitarbeiterinnen des KoKi-Netzwerk frühe Kindheit gerne informieren und beraten lassen (09141 902-188 oder – 189, koki.lra@landkreis-wug.de).

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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