Grundsteuerreform – kein Bodenrichtwert erforderlich

Weißenburg – Durch die Grundsteuerreform haben die Bundesländer jeweils unterschiedliche Grundsteuergesetze eingeführt. Für die Steuererhebung werden die Werte der Grundstücke je nach Bundesland unterschiedlich ermittelt. Ein Bodenrichtwert ist in Bayern, im Unterschied zu anderen Bundesländern, für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht notwendig.

In Bayern ist im Zuge dieser Reform bei Abgabe der Grundsteuererklärung kein Bodenrichtwert erforderlich. Dies wird fälschlicherweise bei Internetrecherchen oft angenommen, da andere Bundesländer den Bodenrichtwert mit einbeziehen.

Der Gutachterausschuss, der im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für Bodenrichtwerte verantwortlich ist, bietet nach wie vor anlassunabhängig Bodenrichtwertauskünfte an. Aufgrund der zunehmenden Anfragen bittet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses jedoch darum, grundsteuerbezogene Anfragen möglichst zu vermeiden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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