Gunzenhausen

Urteil im Mord an Obdachlosen rechtskräftig

Gunzenhausen – Das Urteil gegen den Mörder eines Obdachlosen aus Gunzenhausen ist rechtskräftig.

Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Demnach wurden bei der Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden. Damit bestätigt der Bundesgerichtshof das Landgericht Ansbach.

Der Hauptangeklagte hat sich demnach nicht nur wegen Totschlags, sondern wegen Mordes schuldig gemacht hat. Er hatte mit einem jugendlichen Komplizen einen 54 jährigen Obdachlosen zu Tode geprügelt. Dann legten der Verurteilte und eine junge Frau die Leiche in ein Gleisbett beim Bahnhof Gunzenhausen. Der Haupttäter muss nun lebenslang in Haft, die Frau hat eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren erhalten. Der 17-jährige Mittäter wurde zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Quelle: Radio 8

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