Höhenfreie Ausbauvariante beim Umbau der Eichstätter Kreuzung in Weißenburg („Hörnlein-Kreuzung“) wird realisiert

Weißenburg – Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Dorothee Bär hat jetzt in einem Schreiben an Landrat Gerhard Wägemann noch einmal bestätigt, dass ab sofort die nächsten Planungsschritte einschließlich der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Realisierung einer höhenfreien Ausbauvariante beim Umbau der Eichstätter Kreuzung in Weißenburg („Hörnlein-Kreuzung“) eingeleitet werden können.

Die Durchführung der Planung obliegt nunmehr der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Der ursprüngliche Dissens zwischen Bundesrechnungshof und dem Bundesverkehrsministerium hinsichtlich der Wahl der Ausbauvarianten hat damit auch offiziell seinen endgültigen Abschluss gefunden. Der Bundesrechnungshof hatte hier zunächst gefordert, mögliche Alternativen zum geplanten höhenfreien Ausbau der Kreuzung zu suchen, um auf diese Weise Kosten einzusparen. Im Juli des vergangenen Jahres wurden dann dem

Bundesverkehrsministerium von Seiten der Bayerischen Straßenbauverwaltung die Ergebnisse der Untersuchung einer kostengünstigeren Variante in Form einer höhengleichen Kreuzung mit einer Ampelanlage vorgelegt, die jedoch bei den Mitgliedern der verantwortlichen politischen Gremien des Landkreises und der Stadt nahezu einhellig auf Ablehnung stieß. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt warben damals Landrat Gerhard Wägemann und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel nochmals eindringlich für die höhenfreie Ausbauvariante ohne Ampelanlage als einzig zukunftsfähige und nachhaltige Lösung der bestehenden Verkehrsproblematik. Diese gemeinsame politische Intiative ist nunmehr endgültig mit der vorliegenden Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zum höhenfreien Ausbau der Kreuzung von Erfolg gekrönt worden.

Im Zuge der damaligen Zustimmung des Kreisausschusses zur höhenfreien Ausbauvariante erfolgte auch eine Zusicherung von Seiten des Landkreises, als zuständiger Straßenbaulastträger für die in diese Kreuzung einmündende Kreisstraße WUG 1 die aus der höhenfreien Ausbauvariante entstehenden Mehrkosten entsprechend dem gesetzlich vorgehesehenen Anteil mitzutragen, um hier gegenüber dem Bundesvekerhrsministerium ein deutliches Signal der kommunalen Mitverantwirtung zu setzen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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