Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Bestimmungen beim Umgang mit Lebensmitteln nun auch online

Ansbach – Für alle, die Speisen im gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 42 und 43 IfSG) zu beachten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen.

Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden vom Gesundheitsamt am Landratsamt Ansbach bisher nur als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Ab sofort werden diese Veranstaltungen auch als Onlinebelehrung angeboten. Die Anmeldung für Präsenz- wie auch Online-Belehrungen kann über www.landkreis-ansbach.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Gesundheit/ im Bereich „Infektionsschutz“ erfolgen. „Ich bin froh, dass wir die Hygienebelehrungen nun online anbieten können. Das ist viel flexibler und bürgerfreundlicher“ sagt die Leiterin des Gesundheitsamtes Ansbach Dr. Franziska Lenz.

Schulen wenden sich bitte per E-Mail an gesundheitsamt@landratsamt-ansbach.de oder telefonisch an 0981 468-7102.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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