Weißenburg – Das Gesundheitsamt bietet Belehrungen für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln an. Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes vor
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Weißenburg – Das Gesundheitsamt bietet Belehrungen für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln an. Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes vor
WeiterlesenAnsbach – Für alle, die Speisen im gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 42 und 43 IfSG) zu beachten.
WeiterlesenWeißenburg – Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichem Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Danach müssen sich Neubeschäftigte
WeiterlesenWeißenburg – Das Gesundheitsamt bietet ab dem 01. Oktober 2022 wieder Belehrungen für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln an. Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln
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