Inzidenzeinstufung des Landkreises Ansbach hinsichtlich Schul-/ & Tagesbetreuungsbetrieb in der Kalenderwoche 14

Ansbach – Die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7‑Tage‑Inzidenz) liegt im Landkreis Ansbach aktuell bei 166,9 (Angaben des Robert Koch-Instituts, Datenstand 01.04.2021).

Für die Woche ab dem 05.04.2021 gelten daher die Rechtsfolgen des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBl. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 224) geändert worden ist (abrufbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true).

Somit sind in der Woche vom 05.04.2021 Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV). Regelungen über die Notbetreuung bleiben hiervon unberührt.

Aufgrund der Osterferien unterbleiben Hinweise über den Schulbetrieb vom 29.03.-09.04.2021.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Einrichtung über die konkrete Umsetzung der Regelung.

 

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