Kirchenvorstandswahl 2024: Ländlichen Raum und Kirche gestalten

Hesselberg – Am 20. Oktober 2024 finden in der Evangelischen Kirche die Wahlen zum Kirchenvorstand statt. Bis Mitte Mai können Kandidatinnen und Kandidaten für das Ehrenamt des Kirchenvorstehers angesprochen und vorgeschlagen werden.

Die auf dem Hesselberg angesiedelte Evangelische Fachstelle für Ländliche Räume appelliert an die evangelischen Christinnen und Christen, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.

Kirchliche Angebote wie Jugendarbeit, Seniorenkreis, Musik und Kultur oder Gottesdienst fördern das Miteinander und bereichern das Leben auf dem Land. Gleichzeitig stehen ländliche Kirchengemeinden vor großen Veränderungen. Kirchenvorsteher haben hier die Möglichkeit, durch ihr Engagement Impulse zu setzen und das kirchliche Leben in den ländlichen Räumen aktiv mitzugestalten.

Dafür braucht es Menschen, die bereit sind, Bewährtes zu pflegen, aber auch neue Wege einzuschlagen. Angesprochen zur Kandidatur sind auch die heimischen Bäuerinnen und Bauern, um das kirchliche Leben vor Ort auch aus landwirtschaftlicher Sicht mitzugestalten.

Ein Beispiel dafür, dass Engagement in Kirche und Landwirtschaft gut zusammenpassen, ist Friedrich Weng aus dem schwäbischen Nähermemmingen. Als stellvertretender Kreisobmann beim Bayerischen Bauernverband setzt er sich für die Zukunft der Landwirtschaft ein. Gleichzeitig engagiert sich der 39jährige Landwirt als Kirchenvorsteher, „weil der Glaube und die Kirchengemeinde in einem Ort zentrale Punkte sind, um Menschen zusammenzubringen“.

Bäuerinnen und Bauern können eine Bereicherung für den Kirchenvorstand sein. Dafür spricht laut Weng, dass sie „eine hohe Präsenz im Dorfleben haben, in der Regel die Menschen kennen, permanent vor Ort sind und Traditionen bzw. Werte kennen und pflegen“.

Wer bei der Kirchenvorstandswahl kandidieren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das Wahlrecht wiederum haben konfirmierte Jugendliche bereits ab dem 14. Lebensjahr.

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. den hauptamtlichen Mitarbeitenden der Gemeinde. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.

Sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand, Mitglieder des Vertrauensausschusses oder Ihre Pfarrerin bzw. Ihren Pfarrer an und lassen Sie uns gemeinsam mit Gottes Segen in die Zukunft gehen! Weitere Infos siehe stimmfürkirche.de.

QUelle und Bild: Evangelische Fachstelle für Ländliche Räume – Dr. Peter Schlee

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