Regierungen von Mittelfranken bekämpft Geldwäsche
Ansbach – Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 532
stichprobenartige Prüfungen durchgeführt, ob Geschäftsleute in ganz Bayern die gesetzlichen Vorschriften des Geldwäschegesetzes eingehalten haben. Der Schwerpunkt der Prüfungen lag auf dem Güterhandel. Hauptsächlich wurden der Kfz- Handel (388 Prüfungen) und der Edelmetall-, Uhren- und Schmuckhandel (133 Prüfungen) überprüft, ergänzt um den Handel mit Antiquitäten, Teppichen, Booten und Pferden. 373 Prüfungen wurden vor Ort durchgeführt und 159 Prüfungen im schriftlichen Verfahren.
Durch die Aufklärungsarbeit sind die Güterhändler beim Thema Geldwäsche zunehmend sensibler geworden. So ist die Anzahl der Verdachtsmeldungen der Händler an das Bayerische Landeskriminalamt von 91 Meldungen im Jahr 2013 auf 164 Meldungen im Jahr 2014 gestiegen.
Im Jahr 2015 haben die Regierungen von Mittelfranken und Niederbayern zusätzlich mit der stichprobenartigen Überprüfung der Versicherungsvermittler begonnen. Im nächsten Jahr wird die Immobilienbranche einbezogen werden und außerdem sind anlassbezogene Zweitprüfungen in den bereits geprüften Branchen vorgesehen.
Zwar können die Regierungen bei bestimmten Verstößen gegen das Geldwäschegesetz Bußgelder verhängen. Die Aufklärung und Information über das Thema Geldwäsche wird aber auch zukünftig bei der Aufsichtstätigkeit im Vordergrund stehen.
Die Regierung von Mittelfranken ist Aufsichtsbehörde für die Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie der Oberpfalz und Schwaben. Die Regierung von Niederbayern ist für die Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern zuständig.
Den Bericht kann im Internet unter
eingesehen werden.
Quelle: Regierung von Mittelfranken