Längere Bewirtung während der WM in Gunzenhausen möglich

Gunzenhausen – Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft erweitert die Stadt Gunzenhausen die Betriebszeiten auf den Freischankflächen.

Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland steht vor den Türen. Deshalb hat die Stadt Gunzenhausen auf Anregung der Jungen Union überprüft, in wie weit Public Viewing in den Außenbereichen der Gaststätten rechtlich gestattet ist.

Hierbei wurde Handlungsbedarf bei den Spielen der deutschen Nationalmannschaft gesehen, die um 20 Uhr beginnen. Neben einem Vorrundenspiel am Samstag, 23. Juni 2018 besteht im Falle des jeweiligen Weiterkommens der deutschen Mannschaft die Möglichkeit, dass am Freitag, 6. Juli 2018 sowie am Dienstag, 10. Juli 2018 oder am Mittwoch, 11. Juli 2018 weitere Spiele um 20 Uhr angestoßen werden.

Letztlich wird der Beginn der Sperrzeit für alle Freischankflächen von Gaststätten per Allgemeinverfügung verschoben. So beginnt die Sperrzeit am Samstag, 23. Juni 2018 um 23 Uhr sowie an den 3 weiteren Tagen um 23:30 Uhr. Somit ist es den Gaststättenbetreibern möglich, bei entsprechendem trockenem Wetter in den Außenbereichen ein Public Viewing anzubieten und dieses bis zum Ende des Spiels, auch mit Verlängerung und Elfmeterschießen zu veranstalten. Der Anregung der Jungen Union, die Betriebszeit bis 0.30 Uhr auszudehnen, wurde zum Schutz der Nachbarschaft nicht ganz gefolgt.

Im Falle der erneuten Finalteilnahme der deutschen Mannschaft wird mit der hiesigen Polizeiinspektion eine gesonderte Regelung getroffen.

Die Gaststättenbetreiber sind trotz allem verpflichtet, die Lautstärke der Wiedergabegeräte in einem zumutbaren Rahmen zu belassen. Des Weiteren darf ohne weitere Genehmigung der Stadt Gunzenhausen die konzessionierte Fläche nicht erweitert werden. Durch die Allgemeinverfügung wird letztlich nur die Betriebszeit auf den Freischankflächen an den genannten vier Tagen verlängert.

Die Stadt Gunzenhausen macht damit Gebrauch von einer Ausnahmeverordnung der Bundesregierung, die zu den Zeiten der Weltmeisterschaft gilt.

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Pressestelle

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert