Landespolitik

SPD will Freistellung für alle Unfallhelfer

München – Eine Freistellung, und die damit verbundene Entschädigung für den Arbeitgeber, erhalten bisher nur Ehrenamtliche

Stefan Schuster MdL -SPD

von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, die über die Rettungsleitstelle alarmiert wurden.

Der SPD-Abgeordnete und Sprecher für Feuerwehr und Katastrophenschutz Stefan Schuster setzt sich dafür ein, dass alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen, die bei einem Unfall oder einem Katastropheneinsatz mithelfen, einen Freistellungsanspruch bei ihrem Arbeitgeber haben. Dies betrifft vor allem Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes. Bisher können nur Helfer, die von der Rettungsleitstelle alarmiert wurden, von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, der dann Entschädigung erhält. „Das ist ungerecht. Vor allem bei größeren Unfällen rasen oft mehrere Rettungsteams an den Unglücksort, um schnell zu helfen.  Bisher tun sie das aber auf eigene Rechnung. Wir finden: Auch ihr Einsatz rettet Leben und daher sollten unserer Auffassung nach alle Helfer gleichgestellt werden“ stellt der ehemalige Berufsfeuerwehrmann fest.

Die CSU im Landtag hatte einen entsprechenden Vorstoß der SPD im vergangenen Jahr abgelehnt. Doch jetzt macht die SPD mit einem  Dringlichkeitsantrag Druck, der am nächsten Mittwoch im Kommunalausschuss behandelt wird. Ziel ist eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Zunächst soll das Innenministerium dem Innenausschuss über die bisher erfolgten und die Höhe der zu erwartenden Kosten berichten und einen Zeitplan für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegen.

Quelle und Bild: SPD-Landtagsfraktion – Stefan Schuster

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