Linienverkehr ohne Genehmigung

Treuchtlingen – Am Dienstag, 12.06.2018, gegen 20.50 Uhr, wurde auf der B 2 ein bulgarischer Kleintransporter kontrolliert, der 8 Fahrgäste im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr beförderte, ohne im Besitz einer Genehmigung zu sein.

Zudem war der 36 Jahre alte Fahrer, der zugleich Halter des Transporters war, nicht im Besitz eines notwendigen Personenbeförderungsscheines. Gegen den 36-jährigen Betroffenen wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung eingeleitet.

Da er nicht genügend Barmittel für eine Sicherheitsleistung hinterlegen konnte, wurde er über das Verfahren der Erzwingungshaft belehrt. Die Weiterfahrt der Fahrgäste, die je 50 Euro für die Fahrt bezahlt hatten, wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen gestattet.

Quelle: PI Treuchtlingen

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