Lockerungen bei den Fristen der U-Untersuchungen

Weißenburg – Das Gesundheitsamt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie von den feststehenden Fristen bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, den sogenannten U-Untersuchungen, abgewichen werden kann. Dies betrifft die Untersuchungen U6 bis U9.

Im Kinderuntersuchungsheft werden sie vermerkt: Aufgrund der Corona-Pandemie können derzeit die Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, ohne dass es sich auf die Kostenerstattung auswirkt.
(Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)

Bei den verschiedenen U-Untersuchungen im Kindesalter wird der Gesundheitszustand und die Entwicklung des Kindes beurteilt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Untersuchungen, sofern die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen eingehalten werden. Aufgrund der Corona-Pandemie können derzeit die Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, ohne dass es sich auf die Kostenerstattung auswirkt.

Diese Regelung ist in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verankert und gilt, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz feststellt – und bis zu drei Monate darüber hinaus.

„Wir bitten die Eltern in unserem Landkreis, trotzdem an die notwendigen Untersuchungen zu denken und Termine mit den Kinderärzten zu vereinbaren. Gerade die U9-Untersuchung ist für die Schuleingangsuntersuchung sehr wichtig“, so Dr. Miriam Schneider, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes in Weißenburg.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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