Öffentlichkeitsbeteiligung: Erweiterung des Steinbruches bei Haag, Treuchtlingen

Weißenburg – Die Solnhofer Portland-Zementwerke GmbH & Co. KG beabsichtigt, den nordöstlich von Haag b. Treuchtlingen bestehenden Steinbruch zu erweitern. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert nachfolgend über das Genehmigungsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Auf der Karte sind die in der Pressemitteilung beschriebenen Flächen des Planungsgebiets (unmaßstäblich) zu erkennen.
(Bildnachweis: BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung 2022)

Der Planungsumgriff (s. Karte roter Umgriff; 17,5 ha) umfasst einen Teil der bisherigen Genehmigung des Steinbruches (16,2 ha) und wird um die westliche Waldfläche (s. Karte blaue Fläche; 1,3 ha) erweitert. Die südöstliche Fläche, für die eine Abbaugenehmigung vorliegt, wird aus der Genehmigung herausgenommen (s. Karte schwarze Fläche; 4,0 ha). Des Weiteren wird der südwestliche Bereich (s. Karte grüne Fläche; 2,1 ha) aus der Abbaufläche herausgenommen und stattdessen für die Ersatzaufforstung herangezogen.

Die Erweiterung der Abbaufläche ist aus Sicht des Antragstellers notwendig, da das Vorkommen von Jura-Marmorblöcken im bestehenden Steinbruch in absehbarer Zeit erschöpft sein wird. Pro Jahr werden voraussichtlich etwa 2.000 bis 2.500 Quadratmeter abgebaut. Der gesamte Abbau mit anschließenden Rekultivierungsmaßnahmen soll im Zeitraum von 2024 bis 2043 stattfinden.

Die beantragte Erweiterungsfläche liegt innerhalb eines im Regionalplan der Region Westmittelfranken (8) ausgewiesenen Vorranggebietes zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen (MA 6 – Juramarmor).

Die Abstände zur Abbaufläche betragen ca. 415 m (Haag), ca. 1.030 m (Neufang), ca. 540 m (Schürmühle), ca. 350 (Mattenmühle) und ca. 165 m (Bahnlinie). Im Süden wird auf der grün dargestellten Fläche kein Abbau erfolgen, wodurch die Abbaugrenze weiter von der Ortschaft Haag nach Norden hin abrückt.

Die Zu- und Abfahrt erfolgt zur Entlastung von der Ortschaft Haag über die Verbindungsstraße Haag – St2217 und dem bestehenden Zugang beim Betriebshof im Osten des Planungsgebiets.

Die zum Abbau eingesetzten Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge sind schallgedämmt, verfügen z. T. über eine Staubabsaugung und entsprechen dem Stand der Technik.

Das beantragte Erweiterungsvorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das Genehmigungsverfahren erfolgt aufgrund der Gesamtgröße des Steinbruches als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023 (Auslegungsfrist) im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (Umweltamt, Dienstgebäude F „Alte Post“, Zimmer 2.08, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) und bei der Stadt Treuchtlingen (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 22, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen) jeweils von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben können ab Beginn der Auslegungsfrist bis zwei Wochen nach deren Ablauf, also vom 06.11.2023 bis einschließlich 19.12.2023 (Einwendungsfrist), schriftlich oder elektronisch bei der Stadt Treuchtlingen oder beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erhoben werden.

Der öffentliche Erörterungstermin für die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen ist für den 17.01.2024 um 9.00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen geplant.

Informationen können auch auf der Homepage des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen www.landkreis-wug.de abgerufen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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