Polizeibericht

Zwei Fahrzeuge ohne Versicherung

Treuchtlingen – In zwei Fällen wurden Ermittlungen wegen Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz

eingeleitet, da die jeweiligen Fahrzeughalter mit ihren Pkw fuhren, obwohl für die Fahrzeuge kein Versicherungsschutz bestand.

Bei einem 38-jährigen Fahrzeughalter ging von der Zulassungsstelle die Meldung ein, dass das Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zu entstempeln ist. Anlässlich dieser polizeilicher Maßnahme stellte sich heraus, dass der Beschuldigte mit dem Pkw fuhr, obwohl keine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bestand. Im zweiten Fall wurde der fehlende Versicherungsschutz durch einen Verkehrsunfall bekannt. Hier wird gegen einen 25-jährigen Fahrzeughalter wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

Quelle: PI Treuchtlingen

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