Start des Altmühlfranken-Gutscheins Anfang Dezember

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen – Corona stellt den Handel abermals vor große Herausforderungen: Weihnachtsgeschäft im „Lockdown light“. Umso intensiver arbeiten wir gerade an der Einführung des mit dem Anbieter zmyle betriebenen und mit dem Online-Marktplatz von atalanda verzahnten landkreisweiten Gutscheinsystems. Abermals danken wir den regionalen Banken für ein großzügiges Sponsoring des Systems!

Es wird uns helfen, Kaufkraft in den Städten des Landkreises zu binden. Der Gutschein wird in den Werten 10, 25 und 50 Euro sowie in arbeitgeberadressierten Beträgen von 22 und 44 Euro als physische Karte in Geschäften erhältlich sein. Darüber hinaus wird er auch online als digitaler Gutschein zu beziehen sein (siehe Präsentation im Anhang).

Der Erfolg des Systems hängt jedoch entscheidend von der Zahl der teilnehmenden Betriebe ab. WIR WÜRDEN SIE DESHALB GERNE MIND. ALS AKZEPTANZSTELLE GEWINNEN. Die Konditionen sind wie folgt:

  • 3,99 % auf den Entwertungsbetrag bei Einlösung im Geschäft
  • keine Startkosten
  • keine monatlichen Gebühren

Die technischen Mindestanforderungen sind: Internetverbindung im Laden oder Restaurant sowie PC oder Smartphone samt App zum Entwerten bzw. Aktivieren von Gutscheinen. Hier können Sie sich schon vorab über die Handhabung des Gutscheins informieren: https://tips.zmyle.de/

Eine erste Schulung für das System findet bereits am 24. November, 8 Uhr, per Online-Veranstaltung statt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie teilnehmen möchten.

Mehr Infos zur Einbettung in den gesamten Marktplatz finden Sie in der angehängten Präsentation.

BITTE MELDEN SIE SICH DIREKT ÜBER onlineportal@landkreis-wug.de, WENN SIE SICH ALS AKZEPTANZSTELLE UND/ODER AUSABESTELLE REGISTRIEREN MÖCHTEN.

WICHTIG: Wir werden den im 1. Lockdown eingeführten und von den regionalen Banken unterstützten Solidargutschein ZusammenHALTmühlfranken ausgabemäßig zum 30. November 2020 einstellen, also als digitales Produkt aus allen Profilen des Online-Marktplatzes nehmen. Dieser Gutschein ist ja nur für das jeweilige Geschäft/Restaurant gültig. Er darf und muss natürlich noch in den Läden angenommen werden. Kunden sollen sich nun aber auf das zentral beworbene Gutscheinsystem „Altmühlfranken-Gutschein“ verlassen können und konzentrieren. Alle Teilnehmer des Solidargutschiens erhalten in den nächsten Wochen eine Aufstellung der jeweiligen Umsätze mit dem Solidargutschein und so auch einen Überblick über die noch kursierenden Gutscheinwerte.

Quelle: CIMA – Alexander Haderlein

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