Uneinsichtiger Verbrauchermarkkunde

Treuchtlingen – Am Dienstag, 04.08.2020, gegen 14.45 Uhr, wurde die PI Treuchtlingen verständigt, dass in einem Verbrauchermarkt in der Nürnberger Straße ein Kunde einkauft, der keinen Mund-Nasen-Schutz trägt und auch auf Ansprache des Marktleiters sein Verhalten nicht änderte und uneinsichtig war.

Er verwies auf ein zahnärztliches Attest, das er hätte und welches ihn vom Tragen der Maske befreien würde. Beim Eintreffen der Streife war der 33-jährige Mann weiter nicht kooperativ und war zudem nicht bereit, die Kopie seines Attestes überprüfen zu lassen.

Gegen den Treuchtlinger wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet, den Markt verließ er.

Quelle: PI Treuchtlingen

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