Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel wird aufgehoben

Weißenburg – Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor der Geflügelpest gelten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit November 2022 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Ein Teil dieser Maßnahmen, das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen für Geflügel sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, wird mit der Allgemeinverfügung im Amtsblatt am 01. Juli 2023 aufgehoben. Ab Sonntag, den 02. Juli 2023 dürfen die Veranstaltungen dann wieder stattfinden.

Entsprechende Veranstaltungen müssen vorab dem Veterinäramt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gemeldet werden und dürfen nur unter Einhaltung geeigneter Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen wieder stattfinden. Grundlage der Entscheidung ist die aktuelle Risikobewertung des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 06. Juni 2023 für das Auftreten von Geflügelpest in Bayern und die Risikoeinschätzung des FLI. Demnach wird für Bayern von einem moderaten Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art ausgegangen.

Wegen der noch immer angespannten Geflügelpest-Lage wird bayernweit weiterhin von einem erhöhten Risiko bei der Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe ausgegangen. Die Pflicht zur Untersuchung des Geflügels bleibt deshalb weiterhin bestehen.

Auch die betriebsbezogenen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung sind weiter einzuhalten. Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsbeschränkungen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Vorbeugung. Der Kontakt zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel soll vermieden werden, um so die Verbreitung der Geflügelpest vorzubeugen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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