WARNUNG – Vorsicht bei der Online-Beantragung von Führungszeugnissen

Ansbach – Im Internet finden sich Seiten, auf denen der Eindruck erweckt wird, dass dort außerhalb des amtlichen Online-Portals des Bundesamts für Justiz (BfJ) Führungszeugnisse online beantragt werden können.

Aus gegebenem Anlass weist die Regierung von Mittelfranken darauf hin, dass Führungszeugnisse
gleich welcher Art nur auf den nachfolgend bezeichneten zwei Wegen beantragt werden können:
1. Beantragung durch die betreffende Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder
Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder
2. Beantragung über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz nur unter:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Über andere Internetseiten ist ein wirksamer Antrag nicht möglich.

Das Bundesamt hat daher für Online-Anträge auf Erteilung von Führungszeugnissen auf seiner
Homepage folgenden Warnhinweis eingestellt:

„Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht“.

Quelle: Regierung von Mittelfranken

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