Wassergebühren müssen neu kalkuliert werden

Muhr am SeeBei der zweiten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe im Altmühlsee-Informationszentrum in Muhr am See informierte Geschäftsleiter Christof Lautner die Verbandsräte darüber, dass die Wassergebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert und nach dem Kostendeckungsprinzip neu angepasst werden müssen.

Geschäftsleiter Christof Lautner (links) und Bürgermeister Dieter Rampe Mitte) informierten die Verbandsräte in Muhr am See

Die Versammlung beschloss einstimmig den Haushalt und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 und nahm den den Bericht der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und der überörtlichen Prüfung ebenfalls einstimmig an. Bei der überörtlichen Prüfung wurde die Neufestsetzung der Wassergebühren gefordert. Ebenfalls einstimmig beschloss die Verbandsversammlung die Neufassungen der Verbandssatzung und der Wasserabgabensatzung. Bei der Wasserabgabensatzung wurde neu festgelegt das der Zweckverband bis zur ersten Wasserentnahmestelle nach der Wasseruhr für die Leitungen zuständig ist.

Eine gesonderte Erfassung der Wassermengen für Toilettenspülungen, Waschmaschinen und Gartenbewässerung durch Regenwasserzisternen ist mit geeichten Wasseruhren möglich informierte der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Dieter Rampe die Verbandsräte. Mit der neuen Wassergebührensatzung wurde auch das Kostenverzeichnis für Amtshandlungen des Zweckverbandes aktualisiert.

Der weitere Verlauf und Zeitplan für die Baumaßnahmen zur Sanierung und Erneuerung der Wasserleitungen kann auf der Homepage des Zweckverbandes unter https://www.buechelbergergruppe.de/aktuelles eingesehen werden.

Die Arbeiten verlaufen zeitlich sehr gut und liegen im erwarteten Kostenrahmen. Es ist daher zu Erwarten, dass bei der Endabrechnung der beiden Vorauszahlungen durch die Büchelberger Gruppe keine weiteren Zahlungen für die Grundstücksbesitzer mehr fällig werden versicherte Geschäftsführer Christof Lautner.

(KH)

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