Wegen hoher Inzidenz weiterhin nur Notbetreuung in den Kitas im Landkreis WUG

Weißenburg – Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI unverändert eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten ab Montag, 05. April bis Sonntag, 11. April 2021 weiterhin folgende Regelungen im Landkreis.

Der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung ist grundsätzlich untersagt, lediglich eine Notbetreuung bleibt zulässig. Nähere Informationen für Eltern zur Notbetreuung sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Form eines Kita-Newsletters unter www.stmas.bayern.de zu finden.

Die Schulen sind aufgrund der Osterferien von den inzidenzabhängigen Regelungen nicht betroffen.

Die Regelungen zur Notbetreuung werden im Amtsblatt am 03. April 2021 veröffentlicht.

Alle Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-gunzenhausen – Claudia Wagner

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