Zeugenaufruf – Eingerissener Biberdamm bei Ostheim

Westheim/Ostheim – Am Samstagvormittag beobachtete ein bisher anonymer Zeuge, wie eine männliche Person am Buchgraben am Ortsrand von Ostheim einen Biberdamm zerstörte.

Der europäische Biber steht unter strengem Naturschutz, weshalb unter anderem auch das Zerstören seiner Bauten ohne behördliche Genehmigung und allgemein Handlungen, die geeignet sind, seine Winterruhe zu stören, strafbar sind.

Es wird wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz ermittelt. Hinweise durch Augenzeugen erbittet die Polizeiinspektion Gunzenhausen.

Quelle: PI Gunzenhausen

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