Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Weißenburg und Raitenbuch wird aufgehoben

Weißenburg – Das Alkoholverbot, das seit Anfang Mai auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bestand, wird ab Sonntag, 30. Mai 2021 aufgehoben. Das Landratsamt gibt dies in einer Allgemeinverfügung, bekannt, die am Samstag, 29. Mai 2021 im Amtsblatt erscheint.

Nach Rücksprache mit der betroffenen Stadt Weißenburg i. Bay. sowie der Gemeinde Raitenbuch kann das Alkoholverbot auch aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens und den derzeit möglichen Öffnungsschritten aufgehoben werden. Auch mit der zuständigen Polizeiinspektion wurde dieser Schritt abgestimmt.

Die Allgemeinverfügung vom 29. April, die das weitergehende Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen regelte, wird in einer neuen Allgemeinverfügung, die am Samstag, 29. Mai 2021, im Amtsblatt erscheint, aufgehoben. Somit gilt das Verbot ab Sonntag, 30. Mai 2021 nicht mehr.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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