Antragstellung Vertragsnaturschutzprogramm und Kulturlandschaftsprogramm hat begonnen

KULAPWeißenburg – Seit 11. Januar 2021 können Landwirte Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)) stellen. Die Antragsfrist endet am 24. Februar 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Antragstellung ausschließlich im Onlineverfahren in iBalis (unter Anträge: „AUM Neuverpflichtung“).


Das KULAP ist aufgrund der Übergangsphase zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nur für zwei Jahre beantragbar. Durch die Maßnahmen kann gezielt auf den Flächen zum Umwelt- und Klimaschutz beigetragen werden.

Es gibt Angebote für den gesamten Betrieb (Umstellung auf ökologischen Landbau), für einzelne Betriebszweige (z. B. extensive Grünlandnutzung, vielfältige Fruchtfolge mit Leguminosen oder blühenden Kulturen) und für ausgewählte Einzelflächen.

Durch die diesjährige verkürzte Laufzeit bietet das KULAP die Möglichkeit, im Betrieb Maßnahmen einzusetzen und auszuprobieren.

Neu zu beantragende Angebote sind dieses Jahr die Maßnahmen B25/B26 (Emissionsarme Gülleausbringung im Injektions- bzw. Schleppschuhverfahren), B62 (Herbizidverzicht im Ackerbau) und B63 (Trichogramma-Einsatz im Mais zur Bekämpfung des Zünzlers). Nicht mehr zur Verfügung stehen die Maßnahmen B21/B23 (Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser mit 1,76 GV/ha), B35 (Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten) und B37 (Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen). B58 „Ext. Teichwirtschaft“ wird als einzige Maßnahme fünfjährig angeboten. Telefonische Auskunft erteilt das Sachgebiet Förderung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Im Vertragsnaturschutzprogramm werden Neuantragstellungen für fünf Jahre gefördert. Interessierte Landwirte bezüglich Vertragsnaturschutz werden gebeten, sich mit der Unteren Naturschutzbehörde für einen telefonischen Beratungstermin in Verbindung zu setzen.

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm honoriert die naturschonende Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden und Äckern in ökologisch wertvollen Gebieten wie Natura2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebieten. Darüber hinaus werden Flächen mit Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten gefördert, Gewässerrandstreifen und Flächen zum Aufbau des bayernweiten Biotopverbundes. In Bayern soll bis 2030 der Biotopverbund im Offenland auf 15 Prozent der Fläche ausgeweitet werden. Dieses Ziel kann nur gemeinsam mit den Landwirten sowie durch die Naturschutzförderprogramme wie beispielsweise Vertragsnaturschutzprogramm erreicht werden.

Die einzelnen Maßnahmen, bestehend aus einer Grundleistung für den Biotoptyp z.B. Wiesen und Zusatzleistungen, können flexibel kombiniert werden, um den unterschiedlichen naturschutzfachlichen Anforderungen, z.B. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Einhaltung von Mahdzeitpunkten, Einsatz von Spezialmaschinen gerecht zu werden.

Durch die aufwendige, naturschonende Pflege entstehen blütenreiche Wiesen und Weiden, Äcker mit Klatschmohn und seltenen Kornblumen und viele andere artenreiche Lebensräume. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt.

Wiesen sind ein prägender Teil unserer Heimat und etwa 15 Prozent der heimischen Arten sind auf diesen Lebensraum angewiesen. Besonders artenreich sind wenig und nur ein- bis zweimal gemähte Wiesen. Laut einer Untersuchung der Landesanstalt für Landwirtschaft kommen auf Vertragsnaturschutzflächen durchschnittlich 25 Pflanzenarten auf 25 Quadratmetern etwas zwei Drittel mehr Arten vor als auf Flächen ohne entsprechenden Förderung. Von besonderer Bedeutung ist hier das Wiesenbrütergebiet Wiesmet oberhalb des Altmühlsee und Gunzenhausen bis Trommetsheim – Heimat von Brachvogel, Kiebitz und Bekassine. Diese Arten sind auf spät gemähte, wenig gedüngte und feuchte Wiesen angewiesen.

Generell kann eine Fläche im Vertragsnaturschutz nur gefördert werden, sofern eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche grundsätzlich möglich ist. Die Untere Naturschutzbehörde beurteilt die naturschutzfachliche Eignung einer Fläche und legt unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit dem Antragsteller die zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele erforderlichen Maßnahmen fest.

Informationen zur Online-Antragstellung 2021 sowie zu den einzelnen Agrarumweltmaßnahmen erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weißenburg (www.aelf-wb.bayern.de/landwirtschaft/foerderung).

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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