Corona-Testungen ab 11. Oktober 2021

Weißenburg – Ab dem 11. Oktober 2021 werden bayernweit die kostenlosen Bürgertests (Antigen-Schnelltests) beziehungsweise die Jedermann-Testungen (PCR-Tests nach Bayerischer Teststrategie) eingestellt. Dies hat auch eine Änderung des Testangebots an den beiden Testzentren des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zur Folge.

In den beiden Testzentren des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen wird es ab dem 11. Oktober 2021 nur noch für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit geben, sich kostenlos mittels Antigen-Schnelltest beziehungsweise PCR-Test auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Kostenpflichtige Tests, also Testungen für Personen, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Testung haben, werden an den beiden Testzentren des Landkreises nicht angeboten. Das bedeutet, dass in den beiden Testzentren des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen ab dem 11. Oktober 2021 nur Personen im Rahmen der Testverordnung getestet werden oder im Rahmen der Bayerischen Teststrategie (s. Tabelle). Personen, die nicht unter diese Gruppen fallen, müssen das sonstige Testangebot im Landkreis nutzen. Alle Informationen zu dem im Landkreis verfügbaren Testangebot finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/.

Die lokalen Testzentren des Landkreises in Weißenburg und Gunzenhausen werden ab dem 11. Oktober 2021 auch Antigen-Schnelltests anbieten.

Die Terminvereinbarung ist weiterhin online möglich unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum/. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr). Bei der Terminvereinbarung muss auf die Testart, Schnelltest oder PCR-Test, geachtet werden.

Für die Inanspruchnahme eines kostenlosen Tests ist es zukünftig erforderlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die zukünftigen Testmöglichkeiten mit den Informationen, die uns derzeit vorliegen. Mit Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt ist ggf. zu rechnen.

Weiterhin gilt, dass sich Personen mit Corona typischen Symptomen an den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) wenden sollen.

Die Teststationen des Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Altmühlfranken gelten weiterhin als Testungen in einer Arztpraxis, so dass dort auch kostenlose Tests für bestimmte Personengruppen (s. Tabelle) angeboten werden können. Auch die Teststationen der DLRG rund um die Seen sind so einzuordnen. Auch hier ist der entsprechende Nachweis zur Beanspruchung der kostenlosen Testung erforderlich.

Alle aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de. Sobald auch zu den Testungen bei weiteren Leistungserbringern die finalen Informationen vorliegen, wird das Landratsamt entsprechend informieren.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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