Energiepreiszuschuss für Sport-und Schützenvereine

Weißenburg – Sport- und Schützenvereine in Bayern können ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Der Energiepreiszuschuss soll laut dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung für Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen möglich. Das Antragsformular erhalten Vereine beim Landratsamt oder online unter www.landkreis-wug.de/energiepreiszuschuss.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Quele: landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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