Erneut Bienenseuche in einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ausgebrochen

Treuchtlingen – In einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ist die sogenannte „Amerikanische Faulbrut“ in einem Bienenvolk ausgebrochen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsort ausgewiesen. Das Sperrgebiet überschreitet die südliche Landkreisgrenze in den Landkreis Donau-Ries und wird von der dortigen Veterinärbehörde im Detail geregelt.

Die Karte zeigt den Sperrbezirk, den das Landratsamt Weißenburg-
Gunzenhausen ausgewiesen hat und in dem aufgrund einer Allgemeinverfügung der
Behörde ab sofort strenge Regeln im Umgang mit Bienenvölkern gelten.
(Bild- und Kartennachweis: Tierseuchennachrichtendienst)

Bereits im April dieses Jahres war die Bienenseuche in einem anderen Ortsteil der Stadt Treuchtlingen festgestellt worden. Die beiden Sperrbezirke grenzen aneinander. Für Menschen stellt diese Bienenkrankheit keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig betroffener Bienenbestände ist unbedenklich.

Betroffen sind Teile der Gemarkungen Gundelsheim und Möhren (Gemeinde Treuchtlingen) sowie Teile der Gemarkungen Rehlingen und Büttelbronn (Gemeinde Langenaltheim).

Bislang nicht angemeldete Bienenbestände im gesamten Landkreis sind von den Bienenhaltern beim Landratsamt unverzüglich nach zu melden. Die Nachmeldung der Bestände kann dabei telefonisch unter 09141 902-272 oder per E-Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de erfolgen.
Auf der Homepage des Landratsamtes stehen hierfür unter www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung/Tierseuchenbekaempfung/Faulbrut/ entsprechende Online-Formulare zur Verfügung.

Das Landratsamt wird in Kürze, auf Grundlage einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften, eine weitere Allgemeinverfügung mit verbindlichen Maßnahmen für die Bienenhalter zur Bekämpfung der „Amerikanischen Faulbrut erlassen. Für die Zeit der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung dürfen bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Sperrbezirk von ihrem bisherigen Standort nicht mehr entfernt werden. Es ist zudem verboten, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile,
Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entnehmen. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den festgelegten Sperrbezirk verbracht werden. Bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.

Die „Amerikanische Faulbrut“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich dabei um eine von Bakterien ausgelöste Bienenseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die Tierseuche wirkt sich nicht auf die ausgewachsenen Bienen aus, sondern betrifft ausschließlich deren Brut, was letztendlich zum kompletten Absterben von Bienenvölkern führen kann.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die „Amerikanische Faulbrut“ hin untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die betroffenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder entsprechend den nachfolgenden Empfehlungen behandelt worden sind.

Mit folgenden Maßnahmen kann der einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der
„Amerikanischen Faulbrut“ vorbeugen:

 Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung,
 keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials,
 keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen,
 Quarantäne fremder Schwärme,
 kein Verfüttern noch vorhandenen alten Honigs oder von Honigresten,
 kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbenen Völkern oder von fremden Imkern),
 wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen,
 kein sogenanntes „freies Ausfressenlassen“ abgeschleudeter Waben durch Bienen,
 Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden,
 Verhinderung von Räuberei,
 mindestens 30% Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben,
 regelmäßig Futterkranzproben über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder den Tiergesundheitsdienst (TGD) untersuchen lassen.

Auch jeder Verbraucher kann dazu beitragen, die Gefahr der Übertragung von Faulbrut-Erregern zu vermindern. Da im Honig immer unerkannt Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut enthalten sein können, appellieren Fachleute, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Gläser oder Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können. Auch die bewusste Fütterung von Bienen mit Honig auf Balkon und Terrasse sollte unterlassen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-gunzenhausen – Claudia Wagner

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