Flüchtlinge

Freistaat soll Kosten für junge Flüchtlinge übernehmen

Ansbach – Der Bezirkstag von Mittelfranken fordert die bayerische Staatsregierung auf, die Kosten für junge unbegleitete Flüchtlinge

nach Erreichen der Volljährigkeit zu übernehmen.

Eine entsprechende Resolution hat das Gremium in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen. Bisher übernimmt der Freistaat die Kosten für unbegleitete Jugendliche nur solange diese minderjährig sind. Viele der jungen Flüchtlinge benötigen aber auch nach Erreichen der Volljährigkeit Leistungen der Jugendhilfe. Da der Freistaat diese Kosten nicht erstattet, bleiben die Bezirke auf Millionenbeträgen sitzen.

Im diesjährigen Haushalt des Bezirks Mittelfranken sind sieben Millionen Euro für die jungen Volljährigen veranschlagt, tatsächlich rechnet Kämmerer Fritz Weispfenning aber mit Kosten in Höhe von 14,2 Milionen Euro. Für 2017 prognostiziert er eine weitere Steigerung dieses Personenkreises um 25 Prozent, das wären insgesamt Ausgaben in Höhe von 19,4 Millionen Euro, was 0,94 Hebesatzpunkten Bezirksumlage entspräche.

Der mittelfränkische Bezirkstag fordert vom Freistaat Bayern eine Refinanzierung des Millionenbetrages und appelliert an die Städte, Landkreise und Gemeinden, die Resolution zu unterstützen. Eine Verlautbarung gleichen Inhalts hat der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketages bereits seinerseits letzten Donnerstag in Triesdorf verabschiedet.

Nachfolgend veröffentlichen wir den genauen Wortlaut der verabschiedeten Resolution:

Der Bezirkstag Mittelfranken fordert, dass der Freistaat Bayern die Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge auch dann übernimmt, wenn die Jugendlichen nach Erreichen der Volljährigkeit noch einen weiteren Betreuungsbedarf haben.

Innerhalb Bayerns vollziehen die Bezirke gemäß Art. 52 AGSG das Kostenerstattungsverfahren bei der Jugendhilfe für unbegleitete junge Flüchtlinge. Sie erstatten hierbei den kreisfreien Städten und Landkreisen die Jugendhilfekosten für unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige. Der Freistaat Bayern leistet den Bezirken aber nur Kostenersatz für die unbegleiteten Minderjährigen. Dies hat zur Folge, dass Jugendhilfekosten für volljährig gewordene junge Flüchtlinge von den Bezirken zu tragen sind und vollständig über die Bezirksumlage finanziert werden müssen.

Das Jugendhilferecht im SGB VIII sieht vor, dass die Hilfen für Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortliche Lebensführung auch jungen Volljährigen gewährt werden, wenn und solange dies aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Genauso wie die Betreuung der Minderjährigen ist auch die Betreuung junger volljähriger Flüchtlinge eine gesamtstaatliche Aufgabe. Entsprechend tragen in allen Bundesländern außer in Bayern die Länder auch die Kosten für die jungen unbegleiteten Volljährigen.

Nach den amtlichen Zahlen des Bundesverwaltungsamtes wurden am 30.06.2016 1.326 unbegleitete junge Flüchtlinge in Mittelfranken betreut. Davon waren 332, das sind 25%, volljährig. Da viele dieser Jugendlichen auch nach Erreichen der Volljährigkeit in der Jugendhilfe verbleiben, steigt die Anzahl der jungen Volljährigen stetig an, selbst wenn keine neuen Fälle dazukommen. Im Haushalt 2016 sind 7.000.000 Euro für die jungen Volljährigen veranschlagt. Bei 332 Personen, 11 abgerechneten Monaten und Durchschnittskosten von 3.900 Euro pro Monat muss in diesem Jahr mit tatsächlichen Ausgaben von 14.242.800 Euro gerechnet werden. Für 2017 rechnen wir mit einem Anstieg der Fallzahlen der jungen Volljährigen um 25 % auf 415. Bei gleichbleibenden Monatskosten und einer 12-monatigen Abrechnungsperiode ergeben sich Ausgaben von 19.422.000 Euro. Das entspricht 0,94 Hebesatzpunkten Bezirksumlage für die Kommunen in Mittelfranken.

Der mittelfränkische Bezirkstag fordert die Städte, Landkreise und Gemeinden auf, diese Resolution zu unterstützen. Der Freistaat Bayern muss endlich die Kosten für junge unbegleitete Flüchtlinge auch nach Erreichen der Volljährigkeit übernehmen.

Quelle: Bezirk Mittelfranken – Pressestelle

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