Gesundheitsamt automatisiert Verfahren

Weißenburg – Jeden Tag infizieren sich im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehrere hundert Menschen mit dem Coronavirus. Bislang erhielten alle Bürgerinnen und Bürger, die mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet wurden, automatisch einen Isolationsbescheid durch das Gesundheitsamt. Dieser Isolationsbescheid ist für Entschädigungsleistungen durch die Regierung an die Arbeitgeber nicht notwendig. Die automatische Versendung der Isolationsbescheide, die oft auch als Quarantänebescheide oder Absonderungsbescheide bezeichnet werden, durch das Gesundheitsamt wird deshalb eingestellt.

 

Jeder positiv Getestete kann sich über das Online-Meldeformular unter www.landkreis-wug.de/positives-testergebnis-freitestung/ melden und erhält eine Bescheinigung sowie alle wichtigen Informationen zu Freitestung und Isolation per E-Mail. Diese in der Mail enthaltene Bescheinigung kann auch beim Arbeitgeber als Beleg für die Infektion vorgelegt werden. Positiv Getestete, die sich nicht über das Formular melden, erhalten nach einigen Werktagen eine Bescheinigung per Post. Das Gesundheitsamt bittet die so erhaltenen Informationen sorgfältig durchzulesen.

Alle Kontaktpersonen, die ein Berechtigungsschreiben für einen kostenlosen PCR-Test bei den lokalen Testzentren benötigen, müssen sich über das Online-Formular für Kontaktpersonen unter www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/ melden. Dies gilt auch für Kontaktpersonen, die nach wie vor eine Quarantänebescheinigung benötigen, weil sie nicht geboostert sind, deren zweite Impfung oder Genesung ohne Impfung länger als 90 Tage zurückliegt. Auch hier werden nach Online-Meldung alle wichtigen Informationen weitergegeben. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Eine aktive Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt erfolgt nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nur noch bei Personen, die in direktem Bezug zu gefährdeten Personengruppen stehen (z.B. Klinik, Pflegeeinrichtungen). Alle Kontaktpersonen sind aufgerufen selbstständig den Kontakt zu anderen Personen zu meiden, die Hygieneregeln (Abstand, Maske, Lüften) einzuhalten, sich regelmäßig selbst zu testen und sich für die nächsten 14 Tage selbst auf Symptome zu beobachten. Falls Krankheitszeichen auftreten, sollte sich die Kontaktperson unmittelbar isolieren, einen Arzt hinzuziehen und das Gesundheitsamt verständigen.

Alle Informationen für positiv Getestete sowie für Kontaktpersonen sind unter www.landkreis-wug.de/corona-pandemie-uebersicht/ zu finden.

Dringende Fragen können per Mail an corona@landkreis-wug.de oder telefonisch unter 09141 902-401 gestellt werden. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Aufgrund der Änderung des Bayerischen Testangebots können ab 1. April keine kostenlosen PCR-Tests mehr für Personen, die aufgrund med. Kontraindikation nicht geimpft sind, Schwangere und Stillende angeboten werden.

Weitere Änderungen, besonders im Quarantänemanagement, können durch das Gesundheitsamt erst dann angewandt werden, wenn diese auf Landesebene beschlossen wurden.

Quelle: Landratsamt ‚Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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