Hinweise zum Besucherverkehr im Landratsamt

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen lockert ab Montag, den 30. Mai 2022, die Schutzmaßnahmen, die beim Betreten der Dienstgebäude eingehalten werden müssen. So wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher aufgehoben. Die Regelung der ausschließlichen Terminvereinbarung in allen Verwaltungsdienststellen der Behörde bleibt jedoch bestehen. 

Bereits seit Mitte Mai werden dringliche Anfragen, Anliegen und Anträge wieder vollumfänglich im Landratsamt bearbeitet. Die Besucherinnen und Besucher sind nun zusätzlich nicht mehr dazu verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung beim Behördengang zu tragen. Das Tragen einer Maske sowie das Einhalten der gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen wird allerdings weiterhin empfohlen. Dies gilt vor allem in Bereichen mit erhöhtem Besucherverkehr, wie der Zulassungs- oder Führerscheinstelle.

Kundinnen und Kunden werden bei Amtsbesuchen nach wie vor gebeten Terminvereinbarungen einzuhalten. Diese können direkt mit den zuständigen Mitarbeitern vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden. Terminreservierungen für die Führerschein- und Zulassungsstelle können online unter www.landkreis-wug.de/buergerservice-online vorgenommen werden. Für die Recyclinghöfe in Weißenburg und Gunzenhausen sowie den Wertstoffhof in Treuchtlingen gelten die Öffnungszeiten, die unter www.landkreis-wug.de/abfall/recyclinghoefe-und-wertstoffhoefe zu finden sind.

Für allgemeine Anliegen ist das Landratsamt telefonisch unter 09141 902-0 oder per Mail an poststelle.lra@landkreis-wug.de erreichbar.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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