Inzidenzabhängige Regelungen für Schulen und Kitas

Weißenburg – Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können beziehungsweise in welcher Form der Unterricht an Schulen stattfinden kann. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 50 mit dem heutigen Tag überschritten hat, gelten ab Montag, 22. März bis Sonntag, 28. März 2021 folgende Regelungen im Landkreis.

Es findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, statt. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist Wechselunterricht durchzuführen.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Die Regelungen werden im Amtsblatt am 20. März 2021 veröffentlicht.

Alle Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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