Landratsamt kontrolliert Mehrwegangebotspflicht

Weißenburg – Seit dem 01. Januar 2023 gilt gemäß dem Verpackungsgesetz eine Mehrwegangebotspflicht für Verkaufsstellen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Hierunter fallen unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte. Diese müssen bei „To-Go“ Produkten, die in Einwegverpackungen aus Kunststoff verpackt werden, eine Mehrwegalternative anbieten. Als zuständige Kontrollbehörde führt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen dazu vereinzelt Stichproben bei den Betrieben durch.

Der Verbraucherzentrale Berlin zufolge, kommen allein in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll pro Tag durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke zusammen. Ein nicht geringer Teil davon landet in der Umwelt und auf der Straße. Eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie ergab, dass allein Einwegkunststoffprodukte – wie To-Go-Becher, Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen oder Zigarettenkippen – einen kommunalen Reinigungsaufwand von rund 434 Millionen Euro im Jahr verursachen. Pizzakartons und Alu-Schalen sind dabei noch nicht mitgerechnet.

Die Mehrwegangebotspflicht muss von all jenen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-Away-Verpackungen verkaufen: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe. Auch beim Vor-Ort-Verzehr von Pizza oder Burger sollen keine Einwegverpackungen mehr angeboten werden. Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse oder Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmeter haben. Dort muss Kundinnen und Kunden allerdings die Möglichkeit gegeben werden, sich ihre Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.

Bei beiden Optionen sind in der Verkaufsstelle deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln und -schilder anzubringen, die jeweils auf die verfügbare Alternative hinweisen.

Als zuständige Kontrollbehörde führt das Landratsamt vereinzelt Stichproben bei den Betrieben durch. Außerdem findet auch eine postalische Befragung statt.

Informationen zur Mehrwegangebotspflicht gibt es unter https://www.abfallratgeber.bayern.de/gewerbe/abfallvermeidung/mehrwegangebotspflicht/index.htm. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des staatlichen Abfallrechts im Landratsamt auch unter 09141 902-288 zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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