Mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs

Treuchtlingen – Am Dienstag, 07.03.2017, gegen 16.50 Uhr, wurde in der Wettelsheimer Straße ein 41-jähriger Mofa-Fahrer angehalten, der ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an seinem Gefährt angebracht hatte.

Gegen den Mann, der es versäumt hatte, sich ein neues Versicherungskennzeichen für das Jahr 2017 zu besorgen, wurden Ermittlungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Versicherungsjahr für Versicherungskennzeichen Ende Februar endet und ab 01.03. neue Versicherungskennzeichen für das Folgejahr benötigt werden. Zu erkennen sind die jeweils gültigen Kennzeichen an der Farbe. Im abgelaufenen Versicherungsjahr 2016 waren die Kennzeichen grün, im neuen Versicherungsjahr 2017, das am 01.03.2017 begann, müssen schwarze Versicherungskennzeichen angebracht sein.

Bitte überprüfen Sie ihre Versicherungskennzeichen, ob sie gültig sind, da zum einen bei abgelaufenen Versicherungskennzeichen der Versicherungsschutz erlischt, zum anderen, bei Fahrten mit einem abgelaufenen Kennzeichen Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden.

Quelle: PI Treuchtlingen

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