Notunterkunft im Landkreis Ansbach geht in Betrieb

Herrieden – Das Landratsamt Ansbach nimmt seit Freitag die Dreifachturnhalle der Realschule Herrieden als Notunterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Betrieb. Hier können rund 200 Menschen aufgenommen werden. Diese Kapazitäten werden im Zuge des Katastrophenfalls vorgehalten für den Fall, dass in sehr kurzer Zeit viele Menschen aufgenommen werden müssen.

Rund 50 Helfer vom Bayerischen Roten Kreuz und 20 Freiwillige vom Technischen Hilfswerk bereiteten die Dreifachturnhalle Herrieden gestern für die Aufnahme zahlreicher geflüchteter Menschen vor.
(Foto: Landratsamt Ansbach/Fabian Hähnlein)

Am vergangenen Freitag war mit der früheren Jugendherberge in Feuchtwangen bereits die erste zentrale Anlaufstelle in Betrieb genommen worden. Wie in Feuchtwangen, ist auch in Herrieden eine dauerhafte Unterbringung der geflüchteten Menschen nicht vorgesehen. Vielmehr sollen die Menschen hier nur so lange beherbergt werden, bis im Landkreis Ansbach ein passender freier Wohnraum für sie gefunden ist. Die Auswertung der über 450 gemeldeten Wohnungsangebote läuft auf Hochtouren, erste Objekte werden bereits angemietet. Da weiterhin mit großen Fluchtbewegungen gerechnet werden muss, prüft das Landratsamt Ansbach, welche weiteren Einrichtungen im Landkreis Ansbach als Notunterkünfte in Frage kommen.

Landrat Dr. Jürgen Ludwig dankte den ehrenamtlichen Helfern vom Kreisverband Ansbach des Bayerischen Roten Kreuzes und den Ortsverbänden Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg des Technischen Hilfswerks. „Sie haben die Turnhalle in kürzester Zeit für die Aufnahme vieler Menschen vorbereitet.“  So wurden ein Boden ausgelegt, Feldbetten aufgestellt und Schaltschränke installiert, damit die für die Verbindung in die Heimat so wichtigen Smartphones schnell aufgeladen werden können. Weitere Maßnahmen sind in Planung. In seinen Dank bezog der Landrat auch die gesamte Schulfamilie der Realschule Herrieden ein, deren Leitung in die Planungen einbezogen war. „Dass nun bis auf Weiteres weder Sportunterricht noch Breitensport in der Halle stattfinden können, ist der gewaltigen Herausforderung geschuldet, die angesichts der Ukraine-Krise mit vereinten Kräften bewältigt werden müssen“, so der Landrat. „Ich bin zuversichtlich, dass es in Herrieden gelingen wird, ein gutes Miteinander zwischen Schulfamilie, Bürgerschaft und geflüchteten Menschen herzustellen.“

Die Betreuung der Flüchtlinge ist Tag und Nacht über eine eigens beauftragte Firma sichergestellt. „Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Menschen, vor allem Frauen und Kinder, zur Flucht. Wir in Deutschland sind nur gute zwei Flugstunden vom Kriegsgeschehen entfernt und sehen, wie unerwartet schnell Sicherheit und Freiheit erschüttert werden können. Angesichts des menschlichen Leids bleiben wir in Herrieden nicht tatenlos“, sagte Bürgermeisterin Dorina Jechnerer. „Der Helferkreis, der 2015 entstand, als in Herrieden ebenfalls eine Sammelunterkunft für Flüchtende eingerichtet wurde, wird aktuell bereits reaktiviert. Mit Hilfe des großen ehrenamtlichen Engagements unter der Koordination der Integrationsbeauftragten Beate Jerger und Norbert Brumberger konnten bereits mehrere Familien mit insgesamt rund 50 Personen in dauerhaften Wohnunterkünften untergebracht werden. Wir werden auch die Menschen in der Sammelunterkunft nicht alleine lassen und den Landkreis bei der Aufgabe unterstützen.“

Ankommen im Landkreis Ansbach

Die Notunterkunft ist eine vorübergehende Unterkunft, ein geschützter Ort, an dem das erste Ankommen im Landkreis Ansbach stattfinden und die Versorgung mit grundlegenden Bedürfnissen sichergestellt werden. Noch bei Ankunft wird ein Corona-Test gemacht. Für die angekommenen Personen soll im Landkreis Ansbach schnellstmöglich eine passende Wohnung gefunden werden.

Wie geht es weiter?

Ein wichtiger Schritt nach dem Ankommen ist die Registrierung: Hierfür ist es erforderlich, die Personalien zu erfassen. Damit sich die geflüchteten Personen schnell für einige Tage mit dem Nötigsten selbst versorgen zu können, leistet das Landratsamt Ansbach Schnellzahlungen.

Weiterführende Informationen

Die nächsten Schritte sind, eine Aufenthaltserlaubnis und finanzielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen. Hierfür ist das Landratsamt Ansbach zuständig. Formulare und Ausfüllhilfen, auch in ukrainischer Sprache, gibt es im Internet unter www.landkreis-ansbach.de/Aktuelles/Ukraine-Hilfe. Die notwendigen Terminvereinbarungen für die Beantragung können über ukraine-aufenthalt@landratsamt-ansbach.de vorgenommen werden. Das Antragsformular ist online verfügbar. Es kann vorab ausgefüllt und postalisch an das Landratsamt oder auch elektronisch an ukraine-aufenthalt@landratsamt-ansbach.de gesandt werden. Personen, die ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht bereits vorab eingesandt haben, sollten diesen möglichst ausgedruckt und ausgefüllt zum vereinbarten Registrierungstermin mitbringen.

Den Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis gibt es ebenfalls online: Die Antragsformulare können vorab vollständig ausgefüllt und postalisch an das Landratsamt oder auch elektronisch an ukraine-aufenthalt@landratsamt-ansbach.de gesandt werden.

Quelle und Bild: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

 

Kinder

Wenn Kinder ohne Begleitung von Erwachsenen oder Betreuungspersonen ankommen, ist das Jugendamt zuständig: Ekaterina Kraus, Telefon 0981 4685501 oder jugendamt@landratsamt-ansbach.de.

 

Pädagogische Fragen von Flüchtlingsfamilien beantwortet Barbara Grüner, Telefon 0981 4695520 oder jugendamt@landratsamt-ansbach.de.

 

Hilfe leisten

Suchen Sie eine Wohnung für aus der Ukraine geflüchtete Personen? Das Landratsamt Ansbach wertet derzeit eine Vielzahl von Angeboten aus. Schreiben Sie Ihren Bedarf möglichst konkret an wohnungssuche@landratsamt-ansbach.de.

 

Möchten Sie Wohnraum für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung stellen? Melden Sie Ihre Angebote an wohnungsangebot@landratsamt-ansbach.de. Füllen Sie dazu bitte vorher das „Formular zur Erfassung von Wohnraumangeboten“ aus. Sie können es unter „Wohnungsangebote melden“ auf www.landkreis-ansbach.de/Aktuelles/Ukraine-Hilfe herunterladen.

 

Bei Fragen zum Wohnungsangebot steht die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Ansbach telefonisch unter 0981 468-5151 zur Verfügung.

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