Online-Meldeformulare bei positivem Corona-Test nutzen

Weißenburg – Bayernweit steigen die Corona-Fallzahlen wieder an. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von 620,8 (lt. RKI am 11.10.2022) und eine Zunahme der täglichen Corona-Fallzahlen ist erkennbar. Das Gesundheitsamt macht daher auf die Online-Meldemöglichkeit für positiv auf Corona getestete Personen aufmerksam und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ihren Impfstatuts zu überprüfen.

Auf der Homepage des Landratsamtes finden Personen, die einen positiven Schnell-, Selbst- oder PCR-Test haben Informationen zum weiteren Verhalten.

Bei positivem Schnell- oder Selbsttest sollte das Ergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden. Nur mit einem positiven PCR-Testergebnis kann im Nachgang ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden. Wer einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat, ist für einen kostenlosen PCR-Test an den lokalen Testzentren in Weißenburg und Gunzenhausen berechtigt.

Das Testzentrum in Weißenburg befindet sich noch bis einschließlich 15. Oktober in der Krankenhausstraße 5, in Gunzenhausen finden Sie das Testzentrum am Hafnermarkt 18. Ab dem 16. Oktober befindet sich das Testzentrum in Weißenburg am Kirchweihplatz (Wiesenstraße). Alle Informationen zur Terminvereinbarungen finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum/. Telefonisch können ebenfalls Termine ausgemacht werden (Weißenburg: 0157 39331265, ab 16.10.: 0800 518 8000; Gunzenhausen: 0211-38789573).

Personen, die ausgeprägte Symptome haben (starke Erkältungsbeschwerden, Kopf-/Gliederschmerzen, Atemnot, Fieber, Schwäche oder Geruchs- und Geschmacksverlust) kontaktieren bitte ihre Hausarztpraxis oder außerhalb der Öffnungszeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Sobald ein positives Ergebnis eines professionellen Schnell- oder PCR-Tests vorliegt, muss sich der Betroffene in häusliche Isolation begeben. Die Isolation dauert mindestens fünf Tage. Voraussetzung für die Beendigung der Isolation ist, dass seit 48 Stunden keine Symptome vorliegen. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich, nur für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen gelten besondere Vorgaben.

Wer einen positiven Testbefund vorliegen hat, sollte sich unter www.landkreis-wug.de/positives-testergebnis online registrieren und erhält umgehend alle relevanten Informationen sowie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber per E-Mail zugesandt. Das Gesundheitsamt bittet darum, die Möglichkeit zur Online-Registrierung zu nutzen.

Wer keinen Internetzugang hat, erhält die Informationen weiterhin telefonisch bzw. per Post. Ein Anruf beim Gesundheitsamt ist in keinem Fall notwendig.

Impfstatus überprüfen

Außerdem rät das Gesundheitsamt, gerade mit Blick auf das Winterhalbjahr den eigenen Impfstatus, insbesondere gegen das Coronavirus, zu überprüfen.

Die STIKO empfiehlt die generelle Auffrischungsimpfung allen Personen ab 12 Jahren, primär, um schwere COVID-19-Verläufe sowie eine Weitergabe des Virus zu verringern. Da derzeit die Variante Omikron BA.5 dominiert, sollte die Auffrischungsimpfung vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff und einem Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. 

Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischungsimpfung („4. Impfung“) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff:

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risikofür schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risikofür einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Das Impfzentrum in Weißenburg ist von Dienstag bis Samstag zwischen 09.00 und 16.30 Uhr geöffnet. Impfwillige können auch ohne vorherige Terminvereinbarung an das Impfzentrum in Weißenburg (Wildbadstraße 4, 91781 Weißenburg i. Bay.) kommen und erhalten eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.

Viele weitere Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch unter 09141 902-401 bzw. am Bürgertelefon unter 09141 902-500 telefonisch informieren.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert