Sonnwendfeuer dienen nicht der Müllentsorgung

Treuchtlingen – Der längste Tag des Jahres, die Sommersonnenwende, wird überall in Bayern traditionell mit dem Sonnwendfeuer gefeiert. Auch in den Treuchtlinger Ortsteilen wird diese Tradition gepflegt. Hierfür müssen einige Bestimmungen eingehalten und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist auf seiner Homepage darauf hin,
dass zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern ausschließlich naturbelassene
Hölzer verwendet werden dürfen. Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten, Obstkisten,
Schalungsmaterial, Paletten, lackierte Hölzer oder Möbel belasten mit ihren Schadstoffen die Umwelt.

In der Vergangenheit wurde das Brauchtum immer wieder dazu benutzt, um Abfälle zu
verfeuern. Dies bittet die Stadt Treuchtlingen, auch im Namen der Verantwortlichen
der Dorfgemeinschaften bzw. der Feuerwehren, die die Abfälle aus dem Holzhaufen
aussortieren müssen, zu unterlassen.

Wichtig ist auch, die Sonnwendfeuer vorher bei der Gemeinde anzumelden. Es gelten
die üblichen Brandschutzvorschriften, die unter anderem einen Mindestabstand zu
brandgefährdeten Gegenständen (dazu zählen auch Bäume und Hecken) vorschreiben.
Noch ein Hinweis in puncto Tierschutz aus dem Umwelt- und Naturschutzamt des
Landratsamtes: Die Reisighaufen, die bei Oster- oder Sonnwendfeuern abgebrannt
werden, dienen vielen Tieren als Zufluchts- und Nistmöglichkeiten. Vor dem Verfeuern
sollte das Holz darum unbedingt noch einmal umgeschichtet werden. Eine sichere
Alternative ist es, das Reisig erst am Tag der Veranstaltung aufzuschichten. So
kommen keine Tiere zu Schaden.

Quelle: https://www.landkreis-wug.de/umwelt/naturschutz/sonnwendfeuer

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