Testpflicht für den Besuch von Stadtratssitzungen in Treuchtlingen

Treuchtlingen – Die Vorlage eines negativen Coronatestes ist künftig auch für den Besuch von Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse notwendig.


Aufgrund der aktuell immer noch sehr hohen Corona-Inzidenzen, hat sich die Stadt Treuchtlingen
dazu entschieden, künftig auch die Teilnahme an Stadtratssitzungen von einem negativen Coronatest abhängig zu machen. Die Regelung gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 sowohl für Besucher als
auch für Mitglieder des Stadtrates und Mitarbeiter der Verwaltung.
(Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO i.V.m. Beschluss des BayVGH vom 07.04.2021 (4
CE 21.601))

Grundsätzlich gilt, dass der PCR-Test max. 48 Stunden und der P0C-Test max. 24 Stunden alt sein
darf. Ein entsprechender Nachweis ist zur Sitzung mitzubringen.

Schnelltests mit entsprechendem Nachweis können im Testzentrum in der Altmühltherme
durchgeführt werden. Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Terminvereinbarung unter
www.schnelltest-apotheke.de.

Wer zweimal geimpft ist, muss keinen Test vorlegen.

Quelle: Stadt Treuchtlingen – Marina Stoll

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