Tiermarkt

Verdacht auf Newcastle-Krankheit

Gunzenhausen – In einem kleinen Geflügelbestand mit Tauben und Hühnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde der Verdacht

auf die anzeigepflichtige Newcastle-Krankheit (ND) festgestellt. Der Erreger gilt für den Menschen allgemein als ungefährlich.

Die notwendigen Maßnahmen zur Abklärung des Verdachtsfalles sowie zur Vermeidung einer Ausbreitung der evtl. vorliegenden Viruserkrankung wurden bereits ergriffen. Für die Tiere des betroffenen Bestandes gilt eine Aufstallungspflicht, so dass diese ihre Ställe nicht verlassen dürfen und damit vorerst keinen weiteren Kontakt zur Umwelt haben. Darüber hinaus wurden weitere Untersuchungen auch in umliegenden Geflügelhaltungen durchgeführt. Bislang haben diese zu keinen weiteren Verdachtsfällen bzw. virologisch positiven Befunden geführt.

Auf Grund des festgestellten Verdachts des Ausbruchs der Newcastle-Krankheit in dem o.g. Geflügelbestand ist eine erhöhte Seuchengefahr gegeben. Von amtlicher Seite wird deshalb der am 21.08.2016 in der „Taubenhalle“ zwischen Gunzenhausen und Oberasbach geplante Kleintiermarkt für die Ausstellung und den Verkauf von Tauben und Geflügel durch entsprechende Aussteller und Händler gesperrt. Kaninchen und Ziervögel können jedoch ungeachtet dessen im Rahmen dieses Kleintiermarktes ausgestellt und verkauft werden. Diese Tierarten sind vom Verdachtsfall bzw. von der Sperre nicht betroffen.

Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine virusbedingte Erkrankung des Geflügels mit unterschiedlich schweren Verlaufsformen bei den Tieren. Man unterscheidet nicht krank machende Virusstämme und Virusstämme, die unterschiedlich schwere Krankheitserscheinungen bei den Tieren verursachen. So kann z. B. beim Haushuhn die Infektion ohne sichtbare Symptome bis hin zu massiven klinischen Erkrankungen und dem nahezu vollständigen Verlust des Bestands variieren. Die Bestimmung, ob es sich um den krankmachenden Erreger der Newcastle-Krankheit handelt, erfolgt derzeit am Friedrich-Löffler-Institut (FLI). Das FLI ist das nationale Referenzlabor für die Newcastle-Krankheit. Ergebnisse der sehr aufwändigen Untersuchungen hat das FLI für die letzte Augustwoche in Aussicht gestellt. Der Erreger der Newcastle-Krankheit gilt allgemein als ungefährlich für den Menschen. Allerdings können die Viren in Einzelfällen eine Bindehautentzündung hervorrufen.

Für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist die genaue Kenntnis des Veterinäramtes über vorhandene Geflügelhaltungen im Landkreis notwendig. In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt um die Unterstützung der Tierhalter und weist auf folgende Verpflichtungen hin:

Erstens auf die bestehende Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltungen und zweitens auf die Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit für alle Hühner- und Putenhaltungen. Wenn Geflügelhalter Krankheitssymptome bei ihren Tieren feststellen, sollten sie sich umgehend an einen Tierarzt oder an das Veterinäramt des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen wenden.

Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit finden sich auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten /virusinfektionen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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