Vereinspauschale 2023 – Frist verlängert

Weißenburg – Damit Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehr Zeit haben die Vereinspauschale zu beantragen, wurde die Frist für die Beantragung um zwei Wochen auf den 15. März 2023 verlängert.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration gewährt die Vereinspauschale nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien als Zuwendung zur Förderung des außerschulischen Sports an Sport- und Schützenvereine.

Der Antrag muss spätestens bis zur neuen Ausschlussfrist am 15. März 2023 vollständig mit allen Angaben und Anlagen beim Landratsamt eingegangen sein.

Alle Informationen zur Vereinspauschale und die notwendigen Antragsvordrucke zur Antragsstellung sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/vereinspauschale erhältlich.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert