Verlängerung der Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat am 12. März 2021 für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen erlassen, die im Amtsblatt des Landkreises am 13. März 2021 bekannt gemacht wurde.


Durch das fortdauernde Infektionsgeschehen der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegt der Betrieb von Gaststätten seit etwa einem Jahr zum Teil erheblichen Einschränkungen. Einige besonders betroffene Gewerbebetriebe (z. B. Diskotheken, Bars) konnten im Freistaat Bayern bereits seit dem 16.03.2020 bis heute entweder dauerhaft nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang öffnen. Infolge dessen drohte dem jeweiligen Erlaubnisinhaber jetzt nach Ablauf eines Jahres gemäß § 8 Satz 2 Gaststättengesetzes (GastG) das Erlöschen der Gaststättenerlaubnis. Eine Verlängerung dieser Erlöschensfrist bedarf normalerweise eines Antrags des jeweiligen Erlaubnisinhabers mit Angabe eines „wichtigen Grundes“. Ein derartiger „wichtiger Grund“ im Sinne des Gaststättengesetzes ist bei den staatlichen Corona-bedingten Schließungsmaßnahmen anzunehmen, da es sich hier um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden der Betroffenen handelt.

Um das drohende Erlöschen der Gaststättenerlaubnisse zu verhindern und um die Betroffenen von einer förmlichen Antragstellung im Hinblick auf eine Verlängerung dieser Erlaubnis zu entlasten, wurde der Ablauf der Erlöschensfrist jetzt durch Erlass einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag im Einzelfall wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat.

Abschließend weist das Landratsamt ausdrücklich darauf hin, dass diese Allgemeinverfügung nicht für die Verlängerung von Gaststättenerlaubnissen im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. gilt. Inhabern von Gaststättenerlaubnissen im Bereich der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay., deren Erlaubnis nach Ablauf eines Jahres zu erlöschen droht, wird empfohlen, die Frage der Verlängerung der eigenen Gaststättenerlaubnis umgehend mit dem Ordnungsamt der Stadt Weißenburg abzuklären.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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