Verstoß gegen Ausgangsbeschränkung in Gunzenhausen

Gunzenhausen – Auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses wurden drei Personen festgestellt, welche auf engem Raum zusammen saßen und Alkoholika zu sich nahmen.

Nachdem eine der Betroffenen unter Alkoholeinfluss stand, wurde sie nach Hause begleitet. In der Wohnung der 41 jährigen war eindeutig der Geruch von Cannabis aus dem Zimmer eines jugendlichen Familienmitglieds feststellbar. Der 17 jährige Sohn der Bewohnerin gab zu gerade einen Joint geraucht zu haben, den Rest des Rauschmittels händigte er auf Verlangen aus.

Seine Mutter muss sich nun wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, der Jugendliche gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Quelle: PI Gunzenhausen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert