Wer macht denn sowas? Widerrechtliche Abfallablagerungen in der Stadt Gunzenhausen

Gunzenhausen – Es ist leider kein Einzelfall – immer wieder werden kleinere und größere Mengen Müll
widerrechtlich vor öffentlichen Abfallbehältern in der Stadt Gunzenhausen abgelagert. Diese Ablagerungen sind nicht nur unschön und ärgern die Allgemeinheit, sie stellen auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Da die Reinhaltung öffentlicher Plätze mit zu den Aufgaben der Stadtverwaltung gehört, entstehen zusätzliche Kosten, die am Ende alle Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben. „Leider kommt es immer wieder vor, dass die städtischen Mülleimer trotz regelmäßiger Leerung überquellen“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Wenn die eigene Tonne voll ist, so gibt es andere, legale Entsorgungsmöglichkeiten. Die illegale Ablagerung ist ein Unding und wird von uns nicht toleriert.“

Foto Stadt Gunzenhausen

Öffentlich angebrachte Abfallbehälter, beispielsweise an Parkplätzen, Parks oder Spielplätzen, dienen allein der richtigen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Es handelt sich hierbei um kleinere Mengen, etwa um Papiertaschentücher, Kaugummis oder Flaschenkapseln. Hausmüll in öffentlichen Behältern zu entsorgen, ist nicht erlaubt. „Müllsündern drohen empfindliche Geldbußen, außerdem müssen sie für die ordnungsgemäße Entsorgung durch unsere Mitarbeiter aufkommen. Die Bußgeldhöhe richtet sich dabei nach der Art des Vergehens. Da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen“, so Thomas Hinterleitner vom Gunzenhäuser Stadtbauamt.

Widerrechtliche Abfallablagerungen sind nicht nur ein unschönes Bild, häufig riechen sie auch unangenehm und ziehen Insekten, schlimmstenfalls sogar Nager und Katzen an. Wenn Tiere den Müll zerteilen und vielleicht auch noch ein kräftiger Wind geht, können Abfälle für die Umwelt zum Problem werden. „Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand. Schützen Sie die Natur und halten Sie die öffentlichen Plätze sauber“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz.

In der Stadt Gunzenhausen kann die Restmülltonnengröße je nach Bedarf frei bestimmt und jederzeit geändert werden. Wer eine größere Tonne beantragen möchte, kann dies über die Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuerangelegenheiten, Telefonnummer 09831/508-143, gerne in Auftrag geben. Fällt das erhöhte Abfallaufkommen nur kurzfristig an, so können auch die vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zugelassenen Restmüllsäcke genutzt werden. Diese kosten 5 Euro pro Stück, wobei die Entsorgungskosten schon enthalten sind. Die Säcke können ebenfalls über die Stadtverwaltung Gunzenhausen bezogen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Abfall erhalten Sie unter www.landkreis-wug.de/abfall.

Quelle und Bild: Stadt Gunzenhausen – Manuel Grosser

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