Aktuelle Informationen aus dem Impfzentrum des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen

Gunzenhausen – Bei der bislang unzureichenden Versorgung mit Impfstoffen zeichnet sich beim Impfzentrum im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mittlerweile eine Verbesserung der Versorgungslage ab. Dem Impfzentrum steht jetzt nach und nach mehr Impfstoff zur Verfügung, so dass nun an mindestens zwei Tagen in der Woche Impfungen unmittelbar im Impfzentrum selbst durchgeführt werden können. In der kommenden Woche können voraussichtlich somit erstmals insgesamt mehr als 1.000 Impfungen vorgenommen werden.Dem Impfzentrum steht dabei neben dem Impfstoff der Firma BionTech auch der Impfstoff der Firma AstraZeneca zur Verfügung. Entsprechend der neuesten Fassung der Impfverordnung werden Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind, mit dem Impfstoff der Firma BionTech geimpft. Personen jüngeren Alters erhalten den Impfstoff der Firma AstraZeneca. Das Impfzentrum weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass für den einzelnen Impfwilligen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich keine Wahlmöglichkeit auf einen bestimmten Impfstoff besteht.

Personen, welche aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Indikation zu der höchsten Priorisierungsgruppe gehören, müssen für die Impfung einen geeigneten Nachweis, z.B. eine aktuelle Bescheinigung ihres Arbeitgebers, zur Impfung ins Impfzentrum mitbringen.

Registrierung für die Impfung

Impfwillige werden gebeten, sich vorrangig online unter www.impfzentren.bayern im Registrierungsprotal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für eine Impfung anzumelden. Dabei werden die Kontaktdaten und Daten zur Einstufung in die unterschiedlichen Priorisierungsgruppen erfasst. Im Registrierungsprotal sind darüber hinaus auch nähere Informationen zum Registrierungsvorgang, zur Terminvergabe sowie auch Hinweise bei auftretenden technischen Problemen zu finden.

Sollte im Einzelfall die Registrierung online nicht möglich sein, kann die Registrierung auch per Telefon unter 09831/52-2041 direkt beim Impfzentrum Altmühlfranken erfolgen. Das Anruferaufkommen bei der Registrierungs-Hotline hat sich mittlerweile soweit entspannt, dass im Regelfall eine telefonische Erreichbarkeit des Impfzentrums von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr gegeben ist. Mit einer telefonischen Registrierung ist in keinem Fall ein Vorteil bei der späteren Terminvergabe verbunden!

Priorisierung von Impfungen

Die Anmeldung zu Impfterminen erfolgt über die Software BayIMCO (Bayerisches Impfmanagement gegen Corona). Diese Software ist zwingend vom Impfzentrum zu verwenden. Diese Software stellt automatisch aufgrund der abgefragten Daten auch die Priorisierung der zu impfenden Personen fest und zwar auch innerhalb der einzelnen Priorisierungsgruppen. Je nach angekündigten Liefermengen bzw. je nach Anlieferung von Impfstoff kann das jeweilige Impfzentrum dann eine entsprechende Anzahl von Impfterminen in diesem System freigeben. Wenn diese Freigabe erfolgt, wird eine entsprechende Anzahl von Impflingen automatisch vom System ausgewählt und über die Möglichkeit informiert, einen Impftermin zu vereinbaren. Auch dies erfolgt online. Eine vorherige Informationsmail durch das Impfzentrum ist hier seitens des Systems nicht vorgesehen.

Das jeweilige Impfzentrum, aber auch der jeweilige Landkreis, hat keine Möglichkeit im System festzulegen, wer für die Impfungen ausgewählt wird. Eine vorherige Kontaktaufnahme durch das jeweilige Impfzentrum mit den registrierten Personen ist nicht möglich, da ein Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Impflinge erst nach Auswahl durch das Softwaresystem ermöglicht wird.

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf die Impfreihenfolge haben. Diese wird alleine von der bayernweit eingesetzten Software BayIMCO festgesetzt“ betont Christoph Schneidewin, Vorstand des Klinikums Altmühlfranken als Betreiber des Impfzentrums des Landkreises.

Fahrten zum Impfzentrum können unter Umständen erstattet werden

Seit Beginn der Impfungen gegen das Coronavirus am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen ist immer wieder die Frage gestellt worden, ob die Fahrtkosten zum Impfzentrum des Landkreises nach Gunzenhausen übernommen werden können. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) hat dies nun geklärt und die Landkreise über den Deutschen Landkreistag entsprechend informiert.

Demnach werden die Kosten für die Fahrt zum zuständigen Impfzentrum im Landkreis von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Impfwillige Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie impfwillige Personen mit einer Einstufung in den Pflegegraden 3, 4 oder 5 haben unter Umständen Anspruch auf eine Fahrtkostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Bei impfwilligen Personen mit Pflegegrad 3 muss darüber hinaus zusätzlich noch eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, damit dieser Anspruch auf Fahrtkostenübernahme gegeben ist. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels wird hier von den gesetzlichen Krankenkassen der Fahrpreis unter Aus-schöpfen von Fahrpreisermäßigungen entsprechend erstattet. Soweit im Einzelfall ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, können von den Krankenkassen unter Umständen auch die Kosten für die Benutzung eines Taxis oder Mietwagens er-stattet werden. Allerdings ist bei Nutzung eines Taxis oder eines Mietwagens als Nach-weis für eine Krankenbeförderung die vorherige ärztliche Verordnung dieser Fahrt zum Impfzentrum erforderlich, die vom Hausarzt oder von einem behandelnden Arzt ausgestellt werden kann. Sollten Impfwillige aus dem Kreis der o.g. berechtigten Personen ein Transportmittel zum Impfzentrum benötigen, werden diese gebeten, sich vorab mit ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen.

Nähere Informationen zum Anspruch auf Fahrtkostenübernahme im Einzelfall bei Fahr-ten zu den Impfzentren bleiben den einzelnen Krankenkassen vorbehalten. Impfwillige mit einer privaten Krankenversicherung werden gebeten, die Frage der Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Impfzentrum vorab mit ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung zu klären.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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