Aufnahmeverfahren und Hilfe für Menschen aus der Ukraine im Landkreis WUG

Weißenburg – Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind bereits Menschen angekommen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Es wird mit zahlreichen weiteren ukrainischen Geflüchteten gerechnet. Das Landratsamt bietet auf seiner Homepage Informationen und Hilfsangebote an. Mittlerweile liegen auch erste Details zum Aufnahmeverfahren der geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor.

Mit Beschluss des EU-Rates vom 03. März 2022 ist die Aufnahme der aus der Ukraine geflüchteten Menschen auf Grundlage der sog. Massenzustrom-Richtlinie der EU erleichtert worden. Aufgrund des vorübergehenden Schutzes ist kein Asylverfahren zu durchlaufen. Sobald der vorübergehende Schutz greift, kann den aus der Ukraine Geflüchteten nach § 24 Aufenthaltsgesetz ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre) und es können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen werden.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass sich alle neuankommenden ukrainischen Flüchtlinge, die Leistungen erhalten und oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit wenden, die sogenannten AnkER-Einrichtungen. Die für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nächstmögliche Registrierungsstelle ist die AnkER-Einrichtung in Zirndorf (AnkER Zirndorf, Rothenburger Str. 29, 90513 Zirndorf). Für die Geflüchteten besteht keine Verpflichtung, in der AnkER-Einrichtung zu wohnen oder länger dort zu bleiben. Zweck der Kontaktaufnahme ist nur die Registrierung und die Klärung, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen.

Dies ist u.a. notwendig, damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten unterkommen können, auf alle Bundesländer verteilt werden können. Nach der Registrierung können diejenigen, die eine private Unterkunft haben, dorthin weiterreisen. Diejenigen, die eine Unterkunft brauchen, werden einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen, die einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft anbietet.

Ukrainerinnen und Ukrainer können mit einem biometrischen Pass ohne Visum 90 Tage in Deutschland bleiben. Auch für diese Personen empfiehlt sich aber eine zeitnahe Registrierung in der AnkER-Einrichtung.

Das Landratsamt wird die wichtigsten Informationen zum Aufnahmeverfahren auf der Homepage unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe zeitnah veröffentlichen.

Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurden zahlreiche Hilfsangebote bereits registriert. Wer also Hilfe sucht zum Beispiel Fahrdienste, Übersetzer oder ähnliches, kann sich an die Freiwilligenagentur altmühlfranken wenden. Die Mitarbeiterinnen koordinieren die Angebote und Gesuche. Außerdem kann auch Auskunft über mögliche Sammelstellen für Sachspenden gegeben werden. Mehr Informationen gibt es unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe oder telefonisch bei Corina Heid (09141 902-227) oder Verena Wagner (09141 902-235).

Wer selbst eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen kann oder sich als ehrenamtliche Helferin oder Helfer engagieren möchte, kann sich unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe registrieren. Bei Bedarf nehmen die zuständigen Mitarbeitenden dann Kontakt auf.

Ansprechpersonen im Landratsamt:

Freiwillige Hilfeleistungen

Freiwilligenagentur altmühlfranken

09141 902-227 oder -235

freiwilligenagentur@altmuehlfranken.de 

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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