Erster bestätigter Geflügelpestfall im Landkreis Cham

Landkreis WUG – In Bayern ist in dieser Saison ein erster Fall von Geflügelpest auch Vogelgrippe genannt amtlich bestätigt worden. Der Nachweis erfolgte im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings am 21. Oktober 2021 bei einer im Landkreis Cham erlegten Wildente. Damit wurde in Bayern der erste Geflügelpestfall bei einem Wildvogel einen Monat früher als im Vorjahr amtlich bestätigt.

Nachdem 2020/2021 Mitteleuropa von einem der schwersten Geflügelpestgeschehen überhaupt betroffen war, mit einer Reihe von Ausbrüchen bei Wildvögeln und vor allem in vielen Hausgeflügelbeständen in Deutschland und auch Bayern, hat sich die Lage in Deutschland im Sommer 2021 beruhigt. Seit Anfang September 2021 gab es wieder einige HPAIFälle beim Hausgeflügel in Belgien, Luxemburg, Frankreich und in der Tschechischen Republik sowie bei Wildvögeln in Frankreich, den Niederlanden und in Skandinavien. Die ersten Nachweise aus Deutschland wurden am 15. Oktober aus SchleswigHolstein gemeldet. Aktuell sind bereits vier Bundesländer betroffen.

Über Zugvögel, die aktuell noch Bayern erreichen, besteht weiterhin eine erhebliche Einschleppungsgefahr. Deshalb sind alle Geflügelhalter aufgerufen, höchsten Wert auf Einhaltung der Biosicherheit bzw. Stallhygiene im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung zu legen, wie zum Beispiel:

Wechsel der Kleidung vor Betreten des Stalles
Wechsel des Schuhwerks oder Desinfektion der Schuhe vor Betreten des Stalles

Überdachung des Auslaufs, um den Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu minimieren

Kein Tränken mit Oberflächenwasser aus Bächen, Teichen o.ä.


Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Da mit einer weiteren Verschärfung der Seuchenlage im Herbst und Winter gerechnet werden muss, können weitergehende Maßnahmen zur Sicherheit der Hausgeflügelbestände erforderlich werden (z. B. Aufstallungspflicht). Darauf sollten sich Geflügelhalter
bereits jetzt vorbereiten.


Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist wichtig, um die bayerischen Geflügelbetriebe bestmöglich zu schützen. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.


Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln. Singvögel verenden hingegen sehr selten an Geflügelpest. Tote oder lebende Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingesammelt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.


Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter gibt es unter:

www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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