Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nachgewiesen

Weißenburg – Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Der amtliche Nachweis erfolgte im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings am 07. Januar 2022 bei einem tot aufgefundenen Storch im Stadtgebiet Gunzenhausen. Bereits wenige Tage zuvor war im Landkreis Ansbach das Geflügelpestvirus bei drei verendeten Schwänen nachgewiesen worden.

Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland wieder zu vermehrt auftretenden Fällen von Geflügelpest. Neben den Fällen bei Wildvögeln, vor allem bei Wildgänsen und Wildenten, aber auch bei Möwen und Greifvögeln, gab es bereits mehrere Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen.

Um den Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel in heimische Geflügelbetriebe zu verhindern, gelten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bereits seit 12. Dezember 2021 (Allgemeinverfügung Amtsblatt Nr. 49 vom 11.12.2021) verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in allen Haus- und Nutzgeflügelbetrieben. Nur durch konsequente Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Kleider- und Schuhwechsel sowie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen kann die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen – unter anderem Tötung des Bestandes – verhindert werden. Es ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sicher unterbunden wird.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen müssen sich auf eine allgemeine Stallpflicht vorbereiten. Die Volierenhaltung ist eine Möglichkeit dies umzusetzen. Durch eine seitliche Einfassung, beispielsweise aus einem engmaschigem Drahtgeflecht, kann das Eindringen von Wildvögeln aller Art verhindert werden. Die Abdeckung nach oben sollte durch eine Plane erfolgen, da so das Eindringen von Wildvogelkot verhindert werden kann.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort gemeldet werden. An Wochenenden und Feiertagen nehmen die örtlichen Polizeidienststellen Meldungen entgegen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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